Tdods hat geschrieben:Hm, muss man die bilder am ende in der collage noch unterscheiden können oder die 4 einzelnen vorher hier posten...oder oder oder^^
Es wäre schön, wenn die Bilder gepostet werden würden, das muss aber nicht zwingend sein.
Nur was meinst du mit "unterscheiden können"? Solange es nicht 4 rotgefärbte Flächen sind, kann man sie ja unterscheiden oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Tdods hat geschrieben:regel 09 EBV ist nur begrenzt erlaubt. Manipulation des Bildes bzw. Fotomontage ist verboten. Erlaubt sind kleine Eingriffe wie z.B. Tonwert-/Farbkorrektur & Schärfung, Skalieren, Ausschnitt wählen, Drehen und Copyright hinzufügen. Dürfte ja ausser kraft sein...nur in wieweit wäre dabei interessant Bitte etwas genauer was gefordert ist, fänd ich super von euch thx
Du darfst die Bilder zu einer Collage zusammenstellen. Wie diese dabei angeordnet sind, ob sie nebeneinander sind, sich überlappen, etc. ist egal. Es ist nur das Hinzufügen von Effekten, wie Schlagschatten oder Überblendeffekte sind nach wie vor verboten.
Ich kann gerne, wenn ich daheim bin, ein Beispiel zusammenschnipseln und hochladen.