Ich weiss, dass hier EIGENTLICH keine Rechtsberatung die güligkeit hat stattfinden darf. Und deswegen versuche ich meine Frage so einfach wie möglich zu formulieren.(Was ein kausaler Zusammenhang
Also ich arbeite in Holland als KZF-Mechaniker. Nun ist direkt neben unserer Werkstatt ist eine andere Werkstatt die ausschliesslich mit alten itlalienschen Autos arbeitet z.B. Ferrari, Masarati, Lambos usw usw.
Nun habe ich dort gefragt ob ich die ablichten darf und der Besitzer selbst hat mir das erlaubt. So weit so gut. Nur gabs dann noch eine Auflage: ich darf sie nicht ins Inet stellen !!????
Nun bin ich verwirrt. Denn ich habe doch die Bilder gemacht also meine geistige Leistung uuuunnndd ich habe OBJEKTE abgelichtet. Die können also nicht auf ihr Bildrecht pochen.
Es war zwar auf seinem Grund und Boden. Aber das wird doch dann nicht ausschlaggebend sein, ODER?
Normal gesehen kann ich doch mit MEINEN Bilder machen was immer ICH will. Oder hat er das Recht dazu. Das wäre meine Frage. Kann er mir das verbieten JA oder NEIN. Wenn ihr dazu vllt einen Artikel dazu findet dann hier bitte posten.
Vielen dank schon mal für eure Mühen.