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Bildrechte

Fragen zum Thema Fotografie können hier gestellt werden

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Bildrechte

Beitragvon xblade2x am 04.04.2008, 18:30

Hallo,

Ich weiss, dass hier EIGENTLICH keine Rechtsberatung die güligkeit hat stattfinden darf. Und deswegen versuche ich meine Frage so einfach wie möglich zu formulieren.(Was ein kausaler Zusammenhang :) )

Also ich arbeite in Holland als KZF-Mechaniker. Nun ist direkt neben unserer Werkstatt ist eine andere Werkstatt die ausschliesslich mit alten itlalienschen Autos arbeitet z.B. Ferrari, Masarati, Lambos usw usw.
Nun habe ich dort gefragt ob ich die ablichten darf und der Besitzer selbst hat mir das erlaubt. So weit so gut. Nur gabs dann noch eine Auflage: ich darf sie nicht ins Inet stellen !!????

Nun bin ich verwirrt. Denn ich habe doch die Bilder gemacht also meine geistige Leistung uuuunnndd ich habe OBJEKTE abgelichtet. Die können also nicht auf ihr Bildrecht pochen.
Es war zwar auf seinem Grund und Boden. Aber das wird doch dann nicht ausschlaggebend sein, ODER?
Normal gesehen kann ich doch mit MEINEN Bilder machen was immer ICH will. Oder hat er das Recht dazu. Das wäre meine Frage. Kann er mir das verbieten JA oder NEIN. Wenn ihr dazu vllt einen Artikel dazu findet dann hier bitte posten.

Vielen dank schon mal für eure Mühen.
MfG

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Re: Bildrechte

Beitragvon Karl am 05.04.2008, 16:45

Ich glaube es gab mal einen ähnlichen Fall, jemand hat Portraitfotos bestellt, und vereinbart, das er diese nicht nur für Bewerbungen verwenden darf. Der Fotograf hat ihn dann verklagt, weil er seine Rechte an den Bildern verletze, wenn derjenige die Bilder ins Inet stelle. Das Gerichtsurteil war dann im Sinne des Bestellers, da die Verbreitung im Inet nicht eindeutig geregelt gewesen sei. Schau mal in den letzten c'ts, da stand das drin.
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Re: Bildrechte

Beitragvon xblade2x am 05.04.2008, 20:05

Hallo,

jo danke werde ich machen.
MfG

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Re: Bildrechte

Beitragvon derFred am 05.04.2008, 21:14

Ich gehe schon davon aus, dass er das Recht dazu hat, auf diese Auflage zu bestehen. Die Autos sind halt schon sein Eigentum. Wenn einer dein Haus fotografieren wollte, dann hast du ja auch dasselbe Recht.
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Re: Bildrechte

Beitragvon Basti am 05.04.2008, 23:31

Ja, ich würde da auch nicht einfach so auf Urheberrechte pochen. Nur weil man ein Foto gemacht hat, heißt das noch lange nicht, dass man es auch einfach so veröffentlichen darf.

Gerade erst hat Google für sein StreetView Programm wieder eine Klage bekommen, weil dort ein Privathaus zu sehen ist (ich weiß, die Klage ist nicht unbedingt gerechtfertigt, aber zumindest muss Google die Bilder entfernen).
Also falls du keine Erlaubnis zur Veröffentlichung der Bilder erhalten hast würde ich mich daran auch vorerst halten.
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