Hab da mal eine oder besser zwei Fragen und wusste sie nirgends besser zu stellen als hier.
1. Wenn eine Fanseite einen Fanartikel-Shop aufmacht, dort die Angebote und Preise zeigt, man aber nur per E-Mail dort bestellen kann, ist dass dann schon ein Gewerbe oder muss man das nirgends anmelden?
2. Wenn ein T-Shirtladen einen Internetauftritt hat und dort seine Produkte vorstellt, aber nicht in einem Shop anbietet, muss man das dann nochmal zusätzlich anmelden oder was bezahlen? Einen Gewerbeschein haben die ja schon, muss man davon was auf der Homepage im Impressum mit angeben?
Kenn mich mit sowas leider gar net aus, müsste es aber bald in Erfahrung bringen. Vielleicht kann mir ja jemand von euch ein wenig weiterhelfen. Schon mal danke!