Webdesign in Siegen

Wann ist was Gewerbe?

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Wann ist was Gewerbe?

Beitragvon Jatzia am 25.05.2007, 12:32

Hab da mal eine oder besser zwei Fragen und wusste sie nirgends besser zu stellen als hier.

1. Wenn eine Fanseite einen Fanartikel-Shop aufmacht, dort die Angebote und Preise zeigt, man aber nur per E-Mail dort bestellen kann, ist dass dann schon ein Gewerbe oder muss man das nirgends anmelden?

2. Wenn ein T-Shirtladen einen Internetauftritt hat und dort seine Produkte vorstellt, aber nicht in einem Shop anbietet, muss man das dann nochmal zusätzlich anmelden oder was bezahlen? Einen Gewerbeschein haben die ja schon, muss man davon was auf der Homepage im Impressum mit angeben?

Kenn mich mit sowas leider gar net aus, müsste es aber bald in Erfahrung bringen. Vielleicht kann mir ja jemand von euch ein wenig weiterhelfen. Schon mal danke!
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Re: Wann ist was Gewerbe?

Beitragvon Christian Trick am 25.05.2007, 12:46

Jatzia hat geschrieben:Hab da mal eine oder besser zwei Fragen und wusste sie nirgends besser zu stellen als hier.

1. Wenn eine Fanseite einen Fanartikel-Shop aufmacht, dort die Angebote und Preise zeigt, man aber nur per E-Mail dort bestellen kann, ist dass dann schon ein Gewerbe oder muss man das nirgends anmelden?

2. Wenn ein T-Shirtladen einen Internetauftritt hat und dort seine Produkte vorstellt, aber nicht in einem Shop anbietet, muss man das dann nochmal zusätzlich anmelden oder was bezahlen? Einen Gewerbeschein haben die ja schon, muss man davon was auf der Homepage im Impressum mit angeben?

Kenn mich mit sowas leider gar net aus, müsste es aber bald in Erfahrung bringen. Vielleicht kann mir ja jemand von euch ein wenig weiterhelfen. Schon mal danke!


also soweit ich informiert bin:
1) Sobald du etwas verkaufst (abgesehen von privatsachen wie eBay zum Beispiel) braucht man ein Gewerbe.

2) Nochmals anmelden nicht, aber im Impressum alles nötige angeben.
Also, Name, Anschrift, ich glaub auch Tele und Steuer-Nr.

Geht niemals mit ner schwarzen Hose und rotem Polo in den Media Markt!
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Beitragvon Andreas am 25.05.2007, 13:17

Hi, Jatzia,

es kommt nicht auf das wie- Verkaufen/Anbieten an, sondern darauf, ob es auf Dauer und zur Gewinnerzielung angelegt ist. Daher scheiden Privatverkäufe aus, da sie einmalig sind und nicht auf Dauer angelegt sind.

Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist ein Gewerbe Da liegt der Hund begraben... Wenn also jemand regelmäßig mit Gewinn verkauft, ist er voll drin.

Von daher stellt Fernhandel auch ein Gewerbe dar mit allem Drum und Dran... "Gewerbeschein" bei der Kommune, dann Einkommenssteuerpflicht, Umsatzsteuerpflicht, etc...

Das Impressum muss alle Angaben enthalten, die D3D schon nannte
LG der Andi

Bild ...das ist ein Teebeutel, deutlich zu erkennen an den lila Schuhen...
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Beitragvon Toadie am 25.05.2007, 13:21

handelsregister nr wäre auch gut, falls vorhanden
Zitat von Ulrich:
Vielleicht strebt Toadie auch gar keinen Photorealismus an?
Einige Sachen gehen eh Richtung Sketch, Style, Art oder wie immer man das nennen will.
Toadie ist dabei seinen eigenen Stil zu entwickeln - lasst ihn mal machen.
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Beitragvon Manuel am 25.05.2007, 13:23

Das Impressum muss übrigens keine Steuernummer enthalten. Diese muss lediglich auf der Rechnung stehen, nicht aber im Impressum wenn ich da richtig informiert bin.
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Beitragvon Andreas am 25.05.2007, 13:50

Hoi, also hier in L.E. geben sie Steuer-Nr und sogar das zuständige Finanzamt an..wer weiß oder ich verwechsel es vllt mit der Rechnung...

gibst keine Steuer-Nr und kein Finanzamt an, ist auch niemand zuständig :mrgreen:
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Beitragvon Jatzia am 25.05.2007, 14:50

Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Das mit dem T-Shirtladen sollte jetzt ja kein Problem mehr sein.

Der Fanshop macht mir allerdings noch bissl Sorgen. Das ist alles noch recht unbekannt, daher kann man derzeit sicherlich nicht von Gewinn reden. Abgesehen davon werden die meisten Artikel ja nicht von der Fangemeinde, sondern von einem externen Unternehmen zur Verfügung gestellt, allerdings eben mit Ausnahmen.

Wie sieht das dann aus, wenn ich wegen des Fanshops ein Gewerbe anmelden würde? Muss ich da monatlich was zahlen oder nur, wenn ich den Gewinn bzw. Verkäufe auch nachweisen kann? "Lohnt" sich sowas überhaupt oder sollte man sich was anderes als nen Fanshop überlegen?
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Beitragvon Manuel am 25.05.2007, 15:08

Also wenn das mit den T-Shirts eh über Spreadshirt und Co. läuft würde ich einfach dort mal nachfragen. Bestimmt gibt es dort auch eine FAQ, denn diese Frage dürfte häufiger auftauchen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Einnahmen dann über die laufen und du eine Prämie davon abbekommst. Inwiefern diese dann aber steuerpflichtig ist weiss ich leider auch nicht.
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Beitragvon Jatzia am 25.05.2007, 15:28

Das sind ja zwei voneinander unabhängige Dinge. Das mit dem T-Shirtladen bezog sich auf ne Page, die ich da entwerfen soll. Die Besitzerin des Ladens ist auf dem Thema nicht sehr bewandert, daher soll ich mich auch um die Dinge kümmern, was da ins Impressum muss und wegen Gewerbe etc...

Das mit dem Fanshop bezieht sich wieder auf was ganz anderes. Dort werden zwar auch T-Shirts über nen externen T-Shirtladen bezogen, aber es werden auch Fanartikel angeboten, die von der Fangemeinde sozusagen hergestellt werden. Daher dann auch die Frage, was man da bezahlen muss und ob das überhaupt rentabel ist.
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