würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Unser lieber Sadcrow hat es ja in mehreren Threads schon an die große Glocke gehängt, dass er ja in der Schweiz deutschem Recht nicht unterliegt. Illegale Downloads und Dateien könne er auf Grund dieser Gesetzeslage ja ohne Bedenken anbieten. Leider sind die Betreiber eines Forums durch Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes zu einer Überwachung des Forums verpflichtet, um diskriminierende Äußerungen von Usern dann, wenn sie auffallen zu löschen. Also müssen, um zusammen zu fassen die Mods und Admins das Forum überwachen, dadurch wird die Kenntnis von solchen Gesprächen vorrausgesetzt, wodurch sie die Links löschen müssten, da sie ja Kenntnis von ihren illegalen Inhalten haben. So werden Mods und Admins durch einen solchen Link strafbar. Noch Fragen?
MfG, Andy
//EDIT: Ich finde es zudem äußerst belustigend, wie sich jemand auf das Urheberrecht berufen kann und es gleichzeitig verletzt. http://markusbalbi.ch/index.php?x=about