von my-webdesigner.com am 02.08.2011, 00:13
@markus_o:
Da muss ich dir grundsätzlich Recht geben.
Allerdings nicht, wenn man seine Dienste öffentlich einer breiten Masse anbietet, was in diesem Forum der Fall gewesen wäre.
Das ist gewerbsmäßig - auch wenn es ironischerweise kostenlos wäre. Die Höhe des Entgelts hat mit der Frage der Haftung und Gewährleistung zudem nichts zu tun.
Quellen habe ich keine (gefunden), du kannst dich aber gerne beim nächsten Finanzamt oder der Wirtschaftskammer informieren.
Vielleicht ist die Situation in Deutschland eine andere, was ich mir aber kaum vorstellen kann.
Was Anderes ist es, wenn ich meine Dienste einem Bekannten kostenlos anbiete. Das ist dann aber auch nicht öffentlich und geht niemanden etwas an; das wäre dann tatsächlich ein Gefallen. Im Bekanntenkreis wäre es zudem auch kein Problem, wenn mir der Bekannte Geld für den Gefallen gibt, so lange gewisse Zuverdienstgrenzen nicht überschritten werden.
Ich bin kein Jurist und lasse mich auch gerne eines Besseren belehren. Ich finde das Thema sehr interessant und habe mich bereits mehrfach damit beschäftigt.