Ein Gewerbe muss man nur dann nicht anmelden wenn man nicht gewerbsmäßig handelt.
Beispiel1:
Hans hat einen Server gemietet, und gibt seinem Freund Horst 100 MB Platz auf dem Server. Horst gibt Hans dafür jeden Monat 10 Euro.
In diesem Fall muss es nicht angemeldet werden, weil
1. Die beiden in einem engeren persönlichen Verhältnis stehen
2. Die 10 Euro nicht als Einnahme sondern als Kostenbeteiligung gesehen werden.
Beispiel2:
Hans denkt sich das es toll wäre ein bisschen Geld damit zu verdienen und erzählt seinen Stammtisch-Leuten wie toll doch ein Hosting ist. Prompt wollen 3 seiner Kumpels ein bisschen Speicherplatz haben. Das freut Hans, denn jetzt bekommt er von seinen 3 Kumpels jeden Monat Geld überwiesen und hat nach Abzug der Servermiete noch 10 Euro über.
In diesem Fall muss ein Gewerbe angemeldet werden. Es muss eine Einnahme/Überschuss Rechnung gemacht werden, und eine Steuererklärung für das Gewerbe. Alle Einnahmen aus den Gewerbebetrieb müssen in der Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden. Hans kann aber eine Umsatzsteuerbefreiung beantragen um nicht noch die Rumrechnerei mit der MwSt. zu haben. (Kleinunternehmerregelung)
In Berlin kostet die Anlemdung eines Gewerbe beim Gewerbeamt ca. 25 Euro.