Moderator: dW-Team
Manuel hat geschrieben:Ich selbst werde wegen dem Grafikklau jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach vor Gericht gehen, da ich mir das nicht gefallen lassen will, mir von dem anderen Anwalt sagen lassen zu müssen, dass meine Grafik eh unkreativ wäre und nichts, was man irgendwie schützen könnte. Das ist ne Frechheit und alles muss man sich nicht gefallen lassen.
Sehr geehrter Herr Becker,
zu obiger Thematik teilen wir Ihnen mit, dass grundsätzlich keine Bereitschaft besteht, eine Lizenzgebühr oder Entschädigungszahlung zu leisten.
Wir sehen das von uns einmalig verwendete Fragezeichen nicht als urheberrechtsfähiges Werk im Sinne des § 2 UrhG an, nachdem Werke im Sinne dieses Gesetzes eine persönliche geistige Schöpfung voraussetzen.
Selbst wenn man jedoch Ihrer Grafik Urheberrechtsfähigkeit zuerkennen wollte, erachten wir die Verwendung in Hinblick auf § 57 UrhG als zulässig. Nach dieser Norm ist zulässig die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.
Mit freundlichen Grüßen
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