von HURTSEAS_MEDIEN am 28.09.2011, 02:29
sofern nicht eindeutig etwas anderes vertraglich vereinbart wurde, ist immer der verfasser der texte zur haftung zu ziehen. wäre ja noch schöner wenn man auch noch auf eigene kosten einen anwalt zur überprüfung solcher sachen einschalten müsste.
ein bischen denken muss jeder mensch auch noch selber können.
gerade im privatkundenbereich werden die leute immer unverschämter. da ist es wirklich angenehmer mit großen firmen zu arbeiten.